Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Dienste so gestaltet sind, dass alle Menschen mit den unterschiedlichsten BeeintrĂ€chtigungen daran teilnehmen können. Im Freiwilligendienst bedeutet angemessene Vorkehrungen, dass Ihre individuellen BedĂŒrfnisse als Freiwilliger mit einer Behinderung/BeeintrĂ€chtigung in allen Phasen der Vorbereitung, DurchfĂŒhrung und Nachbereitung des Dienstes berĂŒcksichtigt werden.
Behinderung
Der Begriff Behinderung wird z. B. fĂŒr körperliche, geistige oder sensorische BeeintrĂ€chtigungen verwendet. In einer inklusiven Perspektive sind Menschen nicht nur behindert, sondern sie werden behindert – zum Beispiel durch schlechten Zugang zu RĂ€umen, fehlende Informationen oder zu hohe finanzielle BeitrĂ€ge fĂŒr Teilnehmende. Aus dieser Perspektive sollte sich die Arbeit in der Gesellschaft den Menschen anpassen, nicht umgekehrt.
Benachteiligung
Ohne soziale Strukturen, die Chancengleichheit ermöglichen, steigt das Risiko, dass manche Menschen aufgrund ihrer persönlichen Situation benachteiligt werden. Infolgedessen können sie nur eingeschrĂ€nkt an den verschiedenen gesellschaftlichen Angeboten teilhaben. Bei der inklusiven Arbeit geht es darum, diese Benachteiligungen und die GrĂŒnde dafĂŒr zu erkennen, aufzugreifen und abzubauen.
Förderbedarf
Das Wort wird im Bereich der PĂ€dagogik verwendet. (Sonder-)Bildungsbedarf bezieht sich in der Regel auf individuelle EinschrĂ€nkungen bei Kindern oder Jugendlichen, die z. B. durch Krankheit oder Behinderung entstehen. Durch konkrete UnterstĂŒtzung, d. h. durch besondere Pflege oder Betreuung, sollen die vorhandenen EinschrĂ€nkungen ausgeglichen werden. Die Beschulung in Sonderschulen oder durch zusĂ€tzliche Förderung in (inklusiven) Regelschulen ist gĂ€ngige Praxis.
Inklusion
FĂŒr Inklusion zu arbeiten bedeutet also, jeden Menschen in seiner IndividualitĂ€t anzuerkennen und ihm z. B. den Zugang zur Organisation zu ermöglichen. Es reicht nicht, dass jeder mitmachen und sich beteiligen kann, solange er bestimmte Kriterien erfĂŒllt und sich anpasst. Das wĂ€re zwar integrativ, aber nicht inklusiv!
Leichte Sprache
Leichte Sprache zielt darauf ab, fĂŒr diejenigen verstĂ€ndlich zu sein, fĂŒr die Sprache eine gröĂere Herausforderung darstellt – egal ob gesprochen oder geschrieben. Leichte Sprache verwendet kurze, einfache SĂ€tze mit nur einer Aussage. Eine groĂe Schrift und ein hoher Kontrast erleichtern auch die visuelle Lesbarkeit. Mittlerweile gibt es Stellen, an denen mensch die Texte in Leichte Sprache ĂŒbersetzen lassen kann.
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich bedeutet die Beseitigung einer bestimmten Form von Nachteil oder den Ausgleich mit einer bestimmten Leistung.
Teilhabe
Teilhabe bedeutet, dass der Einzelne einbezogen wird und Möglichkeiten zur Teilnahme und Mitsprache erhÀlt. Im Kontext von Behinderung wird der Begriff Teilhabe anders verwendet. Hier geht es zusÀtzlich um den allgemeinen Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Vermeidung von Nachteilen.
UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Abkommen mit 50 Artikeln, das verschiedene Aspekte der Inklusion und Teilhabe behandeln soll. Sie befasst sich zum Beispiel mit der Definition von Behinderung, Chancengleichheit und inklusiver Bildung.